Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Automationsprojekte und für den laufenden Betrieb, den wir für Unternehmen übernehmen. So kurz wie möglich, so genau wie nötig.
Stand:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen uns – dem im Impressum genannten Anbieter – und unseren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“) über Leistungen rund um Prozessautomatisierung, KI-Agenten und deren Betrieb.
Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch, wenn wir eine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
Was im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart ist, geht diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
Was wir im Einzelnen übernehmen, steht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Projektleistungen – Aufbau, Einrichtung, Übergabe – erbringen wir als Werkleistung mit Abnahme. Den laufenden Betrieb erbringen wir als Dienstleistung; einen bestimmten Erfolg schulden wir dabei nicht.
Eine bestimmte Zeitersparnis, Fehlerquote oder Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn wir sie im Angebot ausdrücklich zusichern. Zahlen auf unserer Website und in Präsentationen sind Erfahrungswerte und Ergebnisse fremder Studien, keine Zusage.
Typischer Leistungsumfang:
- Aufnahme der bestehenden Abläufe und Auswahl der Prozesse, deren Automatisierung sich lohnt.
- Aufbau von Workflows in Plattformen wie n8n, Make oder Zapier, einschließlich der Anbindung der Systeme des Kunden.
- Einrichtung von KI-Agenten und -Bausteinen, etwa zur Einordnung von Nachrichten, zum Auslesen von Dokumenten oder zum Entwerfen von Antworten.
- Dokumentation, Übergabe und Einweisung der Mitarbeitenden des Kunden.
- Auf Wunsch: Überwachung, Pflege und Weiterentwicklung der eingerichteten Automationen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellungen auf dieser Website sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Einladung, mit uns zu sprechen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir ein Angebot in Textform abgeben und der Kunde es in Textform annimmt, spätestens aber, wenn wir mit der Arbeit beginnen und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht. Unsere Angebote gelten 30 Tage, sofern darin nichts anderes steht.
Ein kostenloses Erstgespräch oder ein Automations-Check begründet noch keinen Vertrag über die Umsetzung.
4. Mitwirkung des Kunden
Automationen greifen in die Systeme des Kunden ein. Ohne dessen Mitwirkung können wir nicht arbeiten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, rechnen wir nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen ab.
Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei bereit:
- eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis,
- die nötigen Zugänge, Konten und Berechtigungen für die einzubindenden Systeme,
- die erforderlichen Lizenzen der eingesetzten Plattformen und Schnittstellen,
- Testdaten sowie eine Umgebung, in der wir gefahrlos ausprobieren können,
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen.
5. Plattformen und Konten Dritter
Die Automationen laufen auf Plattformen Dritter – etwa n8n, Make oder Zapier – und nutzen die Schnittstellen und KI-Dienste, die der Kunde einsetzt. Die Verträge mit diesen Anbietern schließt der Kunde selbst und trägt auch deren Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Verfügbarkeit, Preisgestaltung und Funktionsumfang dieser Anbieter können wir nicht einstehen. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle, sein Preismodell oder seine Nutzungsbedingungen, ist die Anpassung der betroffenen Automation eine gesondert zu beauftragende Leistung, soweit kein Betriebsvertrag sie abdeckt.
Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten, die er durch die Automationen laufen lässt, dort auch verarbeiten lassen darf.
6. Besonderheiten beim Einsatz von KI
KI-Modelle arbeiten nicht deterministisch: Gleiche Eingaben können unterschiedliche Ausgaben ergeben, und Ergebnisse können sachlich falsch sein, auch wenn sie überzeugend klingen. Das ist eine Eigenschaft der Technik und kein Mangel unserer Leistung.
Wir bauen Automationen deshalb so, dass Ergebnisse mit rechtlicher oder finanzieller Tragweite vor der Ausführung von einem Menschen freigegeben werden. Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf eine solche Freigabe, trägt er das Risiko der dadurch ausgelösten Handlungen.
Für Inhalte, die der Kunde auf Basis unserer Automationen veröffentlicht oder versendet, bleibt er verantwortlich. Das gilt auch für die Vorgaben, die für seinen Einsatz gelten, darunter die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), soweit sie ihn treffen. Wir weisen auf erkennbare Anforderungen hin, leisten aber keine Rechtsberatung.
7. Abnahme
Projektleistungen stellen wir zur Abnahme bereit und benennen dabei, was zu prüfen ist. Der Kunde prüft innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die ihr entgegenstehen.
Meldet sich der Kunde in dieser Frist nicht oder setzt er die Leistung produktiv ein, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; wir beheben sie im Anschluss.
Besteht die Leistung aus abgrenzbaren Teilen, kann jeder Teil für sich abgenommen werden.
8. Laufender Betrieb
Vereinbart der Kunde den laufenden Betrieb, überwachen wir die Automationen, beheben Störungen und passen sie an, soweit der vereinbarte Umfang das abdeckt.
Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Ohne gesonderte Vereinbarung reagieren wir an Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr.
Betriebsverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ausfälle, die auf Störungen bei Plattformen oder Schnittstellen Dritter zurückgehen, liegen außerhalb unseres Einflusses und gelten nicht als Verletzung unserer Pflichten.
9. Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, entweder als Festpreis für ein abgegrenztes Projekt oder nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen. Betriebsleistungen rechnen wir monatlich ab.
Alle Preise verstehen sich netto, also zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir sind regelbesteuert und wenden die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht an.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Bei Projekten ab 5.000 Euro netto können wir eine Anzahlung von bis zu 40 Prozent bei Auftragserteilung verlangen.
Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir dürfen die Arbeit nach vorheriger Ankündigung ruhen lassen, bis die fällige Zahlung eingegangen ist.
Die Kosten der eingesetzten Plattformen und KI-Dienste trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Termine
Termine sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkung rechtzeitig erbringt.
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Ausfälle bei Plattformen Dritter, Änderungen an deren Schnittstellen, Arbeitskämpfe und behördliche Maßnahmen – verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
11. Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Workflows, Konfigurationen, Prompts und Dokumentationen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, sie in seinem Unternehmen zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln.
Nicht übertragen werden Rechte an unseren allgemeinen Bausteinen, Vorlagen, Werkzeugen und unserem Know-how. Wir dürfen sie weiterhin für andere Kunden einsetzen. Das gilt auch für Erkenntnisse, die wir bei der Arbeit gewinnen, soweit sie keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten.
Setzen wir Software Dritter oder quelloffene Bausteine ein, gelten deren Lizenzbedingungen.
12. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten und die erkennbar vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Ende des Vertrags hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
Wir nennen den Kunden nur als Referenz und zeigen Ergebnisse nur öffentlich, wenn er vorher in Textform zugestimmt hat.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeiten wir im Rahmen der Beauftragung personenbezogene Daten für den Kunden – etwa weil wir Zugriff auf sein Postfach oder sein CRM erhalten –, schließen wir vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für diese Daten bleibt der Kunde.
Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten, die durch die Automationen laufen, verarbeiten lassen darf, und erteilt uns die nötigen Weisungen.
Wo es möglich ist, richten wir Automationen so ein, dass sie mit so wenigen personenbezogenen Daten wie möglich auskommen.
14. Mängel
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regeln mit den folgenden Maßgaben. Der Kunde zeigt Mängel nach der Abnahme unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können.
Wir beseitigen den Mangel durch Nachbesserung oder Neuherstellung; die Wahl liegt bei uns. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt oder wir sie verweigern, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dort bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
Kein Mangel liegt vor, wenn die Ursache außerhalb unserer Leistung liegt, etwa bei Änderungen an Systemen des Kunden oder Dritter, bei Eingriffen in die Workflows ohne Abstimmung mit uns oder bei Ausfällen der eingesetzten Plattformen.
15. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Ebenso unbeschränkt haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde sorgt für regelmäßige Sicherungen seiner Daten. Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung für deren Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
16. Beendigung und Übergabe
Der Kunde kann einen Werkvertrag jederzeit kündigen. Wir behalten dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, müssen uns aber anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder anderweitig erwerben (§ 648 BGB).
Nach dem Ende der Zusammenarbeit übergeben wir auf Wunsch die Zugänge, die Dokumentation und den aktuellen Stand der Workflows. Vertrauliche Unterlagen des Kunden löschen wir, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorgabe.
Rechte aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform übertragen. Aufrechnen darf er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.